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Am 1. Juli 2017 tritt in Österreich ein neues Tierschutzgesetz in Kraft.

Mit diesem Gesetz soll unter Anderem der illegale Handel mit Tieren verhindert werden.

Im Gesetz steht dazu (stark gekürzt):

Vereine, die kein Tierheim in Österreich betreiben, dürfen ihre Schützlinge nicht mehr im Internet anbieten. Die Tierschutzorganisationen benötigen eine Betriebsstätte und ausreichend qualifiziertes Personal, um weiterhin inserieren zu dürfen.

Pflegestellen dürfen nur über einen Verein mit Tierheim inserieren. Pflegestellen müssen darüber hinaus einen eigenen, leicht zu reinigenden Quarantäneraum mit mindestens 15 m² vorweisen können. Und nein: Ein Badezimmer kommt dafür nicht in Frage.

Dies bedeutet nun, dass es keinem Tierschutzverein mehr erlaubt ist, seine Tiere öffentlich anzubieten und bekannt zu machen!

Dadurch ist natürlich eine Vermittlung fast ausgeschlossen und die Vereine können ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen. Sie müssen also eigentlich ihre Arbeit einstellen.

Für uns bedeutet dies, dass Kunden aus Österreich das von uns angebotene Modul „Homepage-Management“ nicht mehr bestellen können. Das Tier-Management selber und alle anderen Module sind nicht betroffen und können selbstverständlich weiterhin bestellt und genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter:

https://www.neuestierschutzgesetz.at/

http://www.kleinezeitung.at/international/tiere/5243318/Verzweiflung-bei-Tierschuetzern_Tierschutzvereine-duerfen-keine

Und hier geht es zur Onlinepetition:

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/tierschutzgeschutzgesetz-2017